Die Hundevilla

Sie finden die Hundevilla Pappelweg in einem ruhigen Teil des Gewerbegebietes in Hüllhorst-Oberbauerschaft ganz in der Nähe des schönen Wiehengebirges. Sie verfügt über eine 4000qm große Freilauffläche, auf der die Hunde den Großteil des Tages mit Laufen, Spielen und Ruhepausen verbringen können. 

 

Im Inneren der Hundevilla befindet sich ein Wohnbereich mit angeschlossenen Hundezimmern. Diese sind mit verschiedenen Schlafplätzen gemütlich ausgestattet. Je nach Sympathie können 2-4 Hunde ein Zimmer nutzen, wobei es jedem Hund freisteht für welchen Schlafplatz er sich entscheidet. Die Hunde können sich im gesamten Gebäude frei bewegen und tagsüber jederzeit über eine Hunderampe in den Außenbereich gelangen.

 

Die Hundevilla bietet Platz für maximal 8 Hunde, die sich idealerweise in einer Gruppe aufhalten. Sollte es jedoch zu Unstimmigkeiten in der Gruppe kommen, ist auch eine Trennung in zwei Gruppen möglich, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Um grundsätzlich keine Probleme in der Gruppe zu haben ist die wichtigste Voraussetzung für eine Unterbringung Ihres Hundes die soziale Verträglichkeit sowohl mit Artgenossen als auch mit Menschen.

 

Derzeit werden keine unkastrierten Rüden aufgenommen, hormon-gechipte und kastrierte Rüden erst 8 Wochen nach der Chip-Implantation bzw. Kastration.

 

Der Tagesablauf

 

Die Hunde können im Rahmen der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt werden. Sofern sie über die Mittagszeit bleiben, bekommen sie gegen 13.00 h eine Mahlzeit und haben anschließend zwei Stunden Ruhepause, die sie im Haus verbringen. Um die Mittagsruhe einhalten zu können ist ein Bringen und Abholen zwischen 13.00 h und 15.00 h nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache möglich.

Übernachtungsgäste bekommen abends gegen 19.00 h noch eine Mahlzeit und halten anschließend Nachtruhe.

 

Die Voraussetzung für eine Unterbringung

 

Neben der oben genannten wichtigsten Voraussetzung -der Sozialkompetenz- sind noch ein paar Dinge wichtig für die Unterbringung: Gültige Impfungen (SHPPiLT), gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung (aktuelle Beitragsrechnung!), aktuelle Entwurmung, aktueller Zecken- und Flohschutz, keine (zu erwartende) Läufigkeit bei intakten Hündinnen.